Das Aufkommen digitaler Angebote im Rechtsberatungs- und Dienstleistungsmarkt ist ein Weckruf für die Anwaltschaft. Es entstehen neue Anbieter, die die Zugangsbarriere zu juristischen Dienstleistungen für potentielle Mandanten herabsetzen, indem sie rechtliche Inhalte bzw. den Zugang zur Beratungsleistung selbst zu vereinfachen versuchen und somit direkt "in das Wohnzimmer des Nutzers" bringen. Darüber hinaus sollen (einfache) juristische Arbeitsabläufe automatisiert und entsprechend standardisiert werden.

Aufgrund der flächendeckenden Bewerbung juristischer Dienstleistungen im Internet sind Anwälte gehalten, für den Rechtssuchenden online präsent zu sein. Dass es zur Mandatsakquise heute nicht mehr genügt, das sprichwörtliche Messingschild neben den Hauseingang zu hängen, ist bekannt. Auch Zusatzqualifikationen wie etwa der Erwerb eines Fachanwaltstitels oder eine Promotion laufen ins Leere, wenn der Anwalt nicht von den potentiellen Mandanten wahrgenommen wird, weil er im digitalen Dschungel nicht visibel ist. Doch selbst wenn sich der Rechtsanwalt zu Werbemaßnahmen im Internet entschließt, erreicht der einzelne Anwalt allein in aller Regel nicht die nötige Reichweite, etwa bei den begehrten Werbeplätzen bei Google ganz oben angezeigt zu werden, um sich so gegenüber der Vielzahl seiner Kollegen akquisitorisch abzuheben.

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