Anfang Mai ist der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Thomas Fischer in den Ruhestand getreten. Prof. Fischer kam 2000 zum BGH, wo er seitdem dem 2. Strafsenat angehörte, der im Wesentlichen für die Revisionen in Strafsachen zuständig ist. Im April 2008 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden seines Senats bestellt, 2013 übernahm er dann die Leitung des 2. Strafsenats. Für seinen Senat war er darüber hinaus seit Oktober 2009 in den Großen Senat für Strafsachen entsandt; außerdem war er Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Einem breiteren Fachpublikum ist Prof. Fischer als Herausgeber eines vielgenutzten Strafrechtskommentars bekannt geworden. Aufsehen in der Öffentlichkeit erregt hatte sein jahrelanger Konflikt mit dem damaligen BGH-Präsidenten Tolksdorf, der den Vorsitz im 2. Strafsenat ursprünglich mit einem anderen Kandidaten besetzen wollte.

Ebenfalls Anfang Mai sind zwei langjährige Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Sibylle von Heimburg und Dr. Rüdiger Nolte, in den Ruhestand getreten. Frau Dr. von Heimburg kam 1997 an das BVerwG, wo sie zunächst den für die Verfahren nach der Wehrdisziplinar- und Wehrbeschwerdeordnung zuständigen Wehrdienstsenaten angehörte. Im Dezember 2002 wechselte sie in den u.a. für das Kommunalrecht, das Recht zur Regelung offener Vermögensfragen, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht der freien Berufe zuständigen 8. Revisionssenat. Im Juli 2012 wurde ihr der Vorsitz der beiden Wehrdienstsenate übertragen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war Frau Dr. von Heimburg viele Jahre Pressesprecherin des Gerichts.

Herr Dr. Nolte kam 2003 an das BVerwG, wo er zunächst dem 9. Revisionssenat angehörte, der seinerzeit neben dem Straßenrecht u.a. für das Eisenbahnkreuzungsrecht sowie das Recht des Baus von Wasserstraßen zuständig war. 2012 übernahm er den Vorsitz des 7. Revisionssenats, den er bis zu seiner Pensionierung innehatte.

[Quellen: BGH/BVerwG]

ZAP F., S. 558–564

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