Wenn die EU-Staaten bei Gerichtsverfahren über grenzübergreifende Sorgerechtsstreitigkeiten oder bei Adoptionen nicht zusammenarbeiten, zahlen meist die Kinder den Preis dieser fehlenden Kooperation. Diesen Umstand hat nun das Europäische Parlament zum Anlass genommen, eine Entschließung zum Schutz des Kindeswohls zu verabschieden. Darin fordern die Abgeordneten, Gesetzeslücken der Brüssel-IIa-Verordnung zum Familienrecht zeitnah zu schließen.

Die Abgeordneten schlagen konkret vor, spezialisierte Kammern bei den Familiengerichten einzurichten oder grenzüberschreitende Schlichtungsstellen zu benennen, damit grenzüberschreitende Sorgerechtsfälle schneller bearbeitet werden können. Außerdem sollten den Bürgern in der Union klare und leicht verständliche Leitlinien mit praktischen Informationen über die institutionellen Regelungen für den Schutz von Kindern in verschiedenen Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Die Abgeordneten fordern ferner, dass den Eltern während des Verfahrens ein regelmäßiges Besuchsrecht eingeräumt wird und sie mit ihren Kindern in ihrer Muttersprache sprechen dürfen. Zudem solle die Trennung von Geschwistern durch Fürsorgeverfahren möglichst verhindert werden. Schließlich sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass die Mitgliedstaaten Vorschriften über eine automatische Anerkennung von Adoptionsurkunden erlassen, die in der EU ausgestellt werden.

Im Kampf gegen grenzüberschreitende Kindesentführung werden EU-Kommission und Rat aufgefordert, die bei der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Fällen von Kindesentführung erzielten Ergebnisse zu veröffentlichen sowie über die Wirksamkeit der Warnsysteme gegen Kindesentführung mit grenzüberschreitenden Auswirkungen zu berichten.

[Quelle: EU-Parlament]

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