Die digitale Anwaltskanzlei ist bereits heute Realität und in zahlreichen Arbeitsschritten kommen digitale Hilfsmittel oder Kommunikationswege zum Einsatz. Es ergeben sich Fragen an erster Stelle zur zeit- und technikgemäßen Kommunikation mit den Mandanten und sonstigen in das Mandat Involvierten, seien es der Gegner, Kollegen oder Kolleginnen, Sachverständige, Zeugen, Gerichtsvollzieher, Behörden und zweitens in der forensischen Praxis zum elektronischen Datenaustausch mit Gerichten. Die elektronische Kommunikation mit den Gerichten wird sich mit der schrittweisen Einführung des Besonderen elektronischen Anwaltspostachs (beA) bis zur verbindlichen Nutzung durch alle zugelassenen Anwälte in den nächsten Jahren verändern.

Für alle Kanzleien, welche die Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) in der Kanzlei nicht eingeführt hatten und auch sonst noch nicht zur Digitalisierung der Mandatsunterlagen übergegangen sind, Anlass ab Beginn des Jahres 2016 dieses Projekt der digitalen Transformation in der Anwaltskanzlei aufzunehmen (von Daniels AnwBl 2014, 63–65). Die digitale Transformation (unter dem Schlagwort d!conomy Trendthema der diesjährigen CeBIT, http://www.cebit.de/de/news-trends/trends/digitale-transformation-dconomy/) nimmt Einzug in alle Lebens-, Wirtschafts-, Produktions- und gesellschaftlichen Bereiche. An die Arbeitsweise der Anwaltschaft werden entsprechende Anforderungen seitens der rechtsratsuchenden Verbraucher, der Unternehmen und im grenzüberschreitenden Dienstleistungssektor im digitalen Binnenmarkt ( http://ec.europa.eu/priorities/digital-single-market/index_en.htm) gestellt.

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