Am 20. Mai hat das Europäische Parlament der 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie zugestimmt, mit der die EU-Mitglieder erstmals dazu verpflichtet werden, zentrale Register mit Angaben zu den Nutznießern ("wirtschaftlich Berechtigte") von Unternehmen, Trusts und anderen Rechtspersonen einzurichten. Damit sollen in Zukunft Terrorismusfinanzierung und Steuerstraftaten wirksamer bekämpft werden. Die Richtlinie enthält auch besondere Berichtspflichten für Banken, Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler oder Spielcasinos u.a. hinsichtlich "verdächtiger Transaktionen" ihrer Kunden.

Zugang zu diesen zentralen Registern sollen neben den zuständigen Behörden und zentralen Meldestellen auch die aus der Richtlinie Verpflichteten (wie z.B. Banken im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden) sowie alle Personen oder Organisationen bekommen, die ein "berechtigtes Interesse" nachweisen können.

Die Mitgliedstaaten müssen die neue Geldwäsche-Richtlinie binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

[Quelle: EU-Parlament]

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