Deutsche, die im Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit sind und im Ausland für eine Terrormiliz kämpfen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor, den das Bundeskabinett Anfang Mai auf Vorschlag des Bundesinnenministeriums beschlossen hat (BT-Drucks 19/9736).

Darin ist vorgesehen, dass Deutsche, "die sich ins Ausland begeben und dort an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz konkret beteiligt haben und dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer Terrormiliz zugewandt haben", in Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes verlieren, wenn sie noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Als "Terrormiliz" wird in dem Gesetzentwurf ein "paramilitärisch organisierter bewaffneter Verband" definiert, "der das Ziel verfolgt, in völkerrechtswidriger Weise die Strukturen eines ausländischen Staates gewaltsam zu beseitigen und an Stelle dieser Strukturen neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten".

Der Vorlage zufolge wäre eine Regelung, "die die Staatsangehörigkeit entfallen lässt und erst nachträglich in Kraft gesetzt wird", als verbotene Entziehung anzusehen. Daher sei eine Erfassung sog. Rückkehrer, die in der Vergangenheit als IS-Kämpfer agiert haben und nun nach Deutschland zurückkehren wollen, durch die neu zu schaffende Verlustregelung nicht möglich. Soweit sich aber IS-Kämpfer noch in verbliebenen Bastionen oder Rückzugsgebieten des IS aufhalten, kommt im Fall der konkreten Beteiligung an wieder aufflammenden oder erneuten Kampfhandlungen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Verlusteintritt grundsätzlich in Betracht, führt die Bundesregierung in der Begründung weiter aus.

Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist der Ausschluss der Mehrehe bei Einbürgerungen. Zu diesem Zweck wird die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" als Einbürgerungsvoraussetzung künftig ausdrücklich in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen. "Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Mehrehe, sowie die sichere Feststellung der Identität, sind notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit", kommentierte Bundesinnenminister Horst Seehofer das Vorhaben.

[Quelle: BMI]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge