1 Anwaltschaft fordert Gebührenanpassung

In einer gemeinsamen Aktion haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) Mitte April ihrer schon seit längerem erhobenen Forderung nach Anpassung der Anwaltsgebühren Nachdruck verliehen. Mit einer Presseerklärung erläuterten sie anhand der allgemeinen Lohnentwicklung, dass die Vergütung der Anwälte mittlerweile dringend einer Erhöhung bedarf. Zudem wurde der neuen Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley von den Präsidenten der beiden Anwaltsorganisationen in Berlin ein konkreter Forderungskatalog übergeben, der eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen und einer moderaten linearen Anpassung der Gebührentabellen beinhaltet.

Seit der letzten Gebührenerhöhung 2013 seien allein die Tariflöhne um insgesamt 13 % gestiegen. Eine lineare Anhebung der Gebührensätze der Vergütungstabellen sei dringend notwendig, um die Rechtsanwaltskanzleien an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Sie müssten schließlich auch die gestiegenen Kosten für Mitarbeiter, Mieten, Energie und vieles mehr tragen, erläuterte BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer. Nur bei einer entsprechenden Anpassung könne das RVG auch weiter die wirtschaftliche Grundlage für die anwaltliche Tätigkeit sein.

"Wir brauchen eine Orientierung der Rechtsanwaltsvergütung an der allgemeinen Tariflohnentwicklung", hob Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident, hervor. Sie müsse sich an der jährlichen Entwicklung von 2,6 % orientieren. Für den zurückliegenden Zeitraum seit der letzten Gebührenanpassung vor fünf Jahren errechne sich das angemessene Gesamtanpassungsvolumen damit auf 13 %. Bei einer späteren Gesetzesänderung, beispielsweise erst zum Sommer 2019 – also für dann sechs Jahre seit der letzten Anpassung –, sei daher eine Anpassung von ca. 15,5 % angemessen.

Bei Verfahren mit mehreren Terminen und einer längeren Dauer seien auch strukturelle Verbesserungen, wie z.B. die Anpassung der Zusatzgebühr erforderlich. Die Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG solle dahingehend geändert werden, dass diese unabhängig von der Durchführung einer Beweisaufnahme bei der Teilnahme an mehr als zwei gerichtlichen Terminen mit einer Gesamtdauer von insgesamt mehr als zwei Stunden (120 Minuten) entstehe.

"Wir brauchen die Anhebung, um gerade auch im ländlichen Bereich den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein auskömmliches Einkommen zu sichern und damit den Zugang zum Recht zu gewährleisten", so Schellenberg. Einig sind sich die Organisationen, dass die Gerichtsgebühren nicht weiter steigen müssen. Der Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger dürfe nicht durch überzogene Verfahrenskosten gefährdet werden. Das Vorhalten einer leistungsfähigen Justiz sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und müsse sich daher nicht komplett selbst finanzieren.

Das Gesetzgebungsverfahren müsse jetzt zügig durchgeführt werden. Nur eine schnelle Anpassung der Vergütung helfe den Kolleginnen und Kollegen wirklich, so die Präsidenten beider Anwaltsorganisationen. Auch müsse künftig gewährleistet werden, dass eine regelmäßige Gebührenanpassung in überschaubaren Zeitabständen erfolge. Angemessen wäre nach Auffassung des BRAK-Präsidenten Schäfer hierbei ein Zeitraum von vier bis fünf Jahren.

[Quellen: BRAK/DAV]

2 Fachanwaltschaft für Opferrechte endgültig gescheitert

Die seit rund vier Jahren diskutierte und im Dezember letzten Jahres vom Anwaltsparlament erneut verschobene Einführung einer Fachanwaltschaft für Opferrechte (vgl. dazu näher ZAP Anwaltsmagazin 1/2018, S. 2 f.) ist nun endgültig gescheitert. In ihrer Sitzung am 16. April hat die Satzungsversammlung davon abgesehen, diese neue Spezialisierung einzuführen.

Die Diskussion darüber soll konstruktiv und angeregt gewesen sein, wie anschließend berichtet wurde. Die Mitglieder der Satzungsversammlung hätten u.a. das Interesse der betroffenen Mandanten an der Beratung aus einer Hand erörtert. Im Fokus habe dabei die Qualität anwaltlicher Dienstleistung gestanden, die durch die Einführung einer solchen Fachanwaltschaft weiter gestärkt werden sollte. Dennoch sei am Ende eine knappe Mehrheit der Delegierten gegen die Einführung gewesen. Als Hauptargument wurde genannt, dass die auf diesem Gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen bereits jetzt über ausreichendes Expertenwissen verfügten und so eine qualifizierte Vertretung der betroffenen Mandanten gewährleistet sei.

[Quelle: BRAK]

3 Positives Fazit zur Neuregelung der elterlichen Sorge

Das Bundesjustizministerium hat einen Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vorgelegt. Wie es in einer Unterrichtung des Bundestags heißt, zeigen die Ergebnisse des Forschungsprojekts zum einen, dass viele Befürchtungen, die mit der Einführung des vereinfachten Sorgeverfahrens verbunden waren und die Anlass zu dem Evaluierungsauftrag gaben, nicht eingetreten sind. Zum anderen zeichne sich ab, dass die neuen Regelungen in der Praxis durchaus handhabbar sind, auch wenn es im Rahmen der Richterbefragung Stimmen gab, die lieber entweder eine restriktivere oder aber eine weitergehe...

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