Unter "Gewalt" ist die Körperverletzung, die Gesundheitsverletzung und die Freiheitsberaubung zu verstehen.[1] Unter den Gewaltbegriff fällt auch die Androhung dieser Verletzungshandlungen, der Hausfriedensbruch sowie die Belästigung durch unerwunschtes Nachstellen (sog. Stalking) oder durch unerwunschte Telefonanrufe und dergleichen.[2] Der Begriff der "Gewalt" kann in einem umfassenden Sinn als "physische oder psychische Aggression gegen eine andere Person" verstanden werden.[3] Es ist nicht erforderlich, dass die Tat in der Wohnung begangen wird.

[1] § 1 Satz 1 GewSchG.
[2] § 1 Abs. 2 GewSchG.
[3] Brudermuller, in FS Blank, S. 109, 111.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge