Begriff

Die Generalklausel des § 573 BGB regelt die ordentliche Kündigung des Vermieters. Handelt es sich beim Mietobjekt nicht um eine Einliegerwohnung oder möblierten Wohnraum in der Vermieterwohnung, kann der Vermieter das Mietverhältnis nur ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Gründe für die Kündigung eines Mietverhältnisses können dabei vielfältig sein. Häufig nötigen Vertragsverstöße und Pflichtverletzungen des Mieters zur Kündigung des Mietverhältnisses. Die Gründe können aber auch aus der Sphäre des Vermieters in Form von Eigenbedarf oder auch der wirtschaftlichen Verwertung des Mietobjekts stammen.

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