- Ein berechtigtes Interesse an einer Eigenbedarfskündigung kann auch dann bestehen, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung als Zweitwohnung benötigt oder
- die von seinem Mieter bewohnte Wohnung erheblich näher am Arbeitsplatz des Vermieters liegt
- oder die Wohnung gemischt genutzt auch freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken dienen soll.[1]
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