Neuwertversicherungsalternativen

Abweichend von der Gleitenden Neuwertversicherung und der Versicherung nach der Wohnfläche können auf aktueller Preisbasis alternativ folgende Versicherungswerte vereinbart werden:

  • der Neuwert

    Dies ist der ortsübliche Neubauwert. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.

  • der Zeitwert

    Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt.

    Zum Abbruch bestimmte Gebäude

    Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind, ist nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile versichert (gemeiner Wert). Eine dauernde Entwertung liegt insbesondere vor, wenn die Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.

    Zur Begrenzung der Entschädigung bei Vereinbarung eines dieser Versicherungswerte siehe "Wohngebäudeversicherung: Entschädigungsberechnung und Obliegenheiten im Versicherungsfall".

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