Der Begriff "Nässeschäden" wurde neu eingeführt.

Damit soll klargestellt werden, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden an Sachen erstreckt, die durch fehlendes Leitungswasser zerstört werden.

 
Praxis-Beispiel

Fehlendes Leitungswasser

Rohrbruchbedingtes Fehlen von Wasser in einem Heizkessel führt zu dessen Beschädigung.

Auslaufendes Wasser aus einem Aquarium führt zum Verenden der Fische.

Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.

Das Leitungswasser muss ausgetreten sein

  1. aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen.

    Der Begriff "Wasserversorgung" umfasst nicht nur die Frischwasserzuführung, sondern auch das abzuleitende Verbrauchswasser.

    Aus Leitungsrohren muss das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten sein. Die Art des Rohrmaterials ist unerheblich, sofern es die erforderliche Festigkeit besitzt, dem Wasserdruck standzuhalten. Unter diesen Voraussetzungen sind auch Schläuche als Rohre anzusehen. Der Begriff "Leitungsrohr" schließt die Rohrverbindungen wie Muffen, Flanschen einschließlich Dichtung und dergleichen ein.

  2. aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
  3. aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
  4. aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
  5. aus Wasserlösch- und/oder Berieselungsanlagen,
  6. aus Wasserbetten und Aquarien.

Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.

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