Seit 1.2.2014 ist das deutsche Überweisungsverfahren durch das SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahren abgelöst. In diesem Zusammenhang müssen dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereits eine Einzugsermächtigung schriftlich erteilt wurde oder nicht (sog. Pre-Notification). Eine kürzere Frist kann vereinbart werden.

Werden identische wiederkehrende Forderungen wie etwa das monatliche Hausgeld bzw. die Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans eingezogen, genügt eine einmalige Vorankündigung vor dem ersten Einzug. Ändert sich die Höhe dieser wiederkehrenden Forderungen etwa auf Grundlage eines Beschlusses nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG über die Neufestsetzung von Hausgeldvorschüssen, muss eine erneute entsprechende Information erfolgen. Eine bestimmte Form dieser Ankündigung ist nicht vorgesehen. Sie kann also auch per Mail oder Telefax erfolgen.

Die entsprechenden Ankündigungen müssen dabei jedoch nicht in gesonderten Schreiben erfolgen, sondern können durchaus in die ohnehin geführte Korrespondenz integriert werden. So kann etwa bei Übersendung des Ladungsschreibens zur ordentlichen Eigentümerversammlung – hier erfolgt in aller Regel die Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans, weshalb der Wirtschaftsplanentwurf ohnehin zu übersenden ist – bereits im Begleitschreiben eine entsprechende Einziehung für den Fall der Genehmigungsbeschlussfassung angekündigt werden.

 

Musterschreiben: Vorabankündigung der Einziehung identischer wiederkehrender Forderungen

Herrn/Frau/Firma

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Wohnungseigentümergemeinschaft Fuchsweg 18–48 in 79110 Freiburg, Ihre Wohnungseigentumseinheit Nr. 5

Hier: Vorabankündigung der Einziehung der auf Ihr Wohnungseigentum entfallenden Hausgeldbeiträge infolge Beschlussfassung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage  des Wirtschaftsplans 20__

Sehr geehrte Frau ____ / Sehr geehrter Herr ____,

aufgrund der auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die Wirtschaftsperiode 20__ auf der Wohnungseigentümerversammlung vom ____ zu TOP ____ beschlossenen Hausgeldvorschüsse für Ihre vorbezeichnete Wohnungseigentumseinheit, werde/werde(n) ich/wir zu dem im Beschluss geregelten Fälligkeitszeitpunkt (Alternative 1: zu dem in der Gemeinschaftsordnung geregelten Fälligkeitszeitpunkt / Alternative 2: zu dem auf der Wohnungseigentümerversammlung vom ____ zu TOP ____ beschlossenen Fälligkeitszeitpunkt) – also ab dem ____ jeweils monatlich – die auf Ihre Wohnungseigentumseinheit entfallenden Hausgeldbeiträge aufgrund des mir/uns erteilten Lastschriftmandats von Ihrem Konto einziehen.

In diesem Zusammenhang teile/teilen ich/wir Ihnen nochmals die Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinschaft wie folgt mit: DE35ABC49762491635. Die Mandatsreferenz lautet "WEG Fuchsweg 18–48 in 79110 Freiburg; Wohnung Nr. 5". Beide Angaben finden Sie nach den jeweiligen Einziehungsvorgängen auf Ihrem Kontoauszug.

Für den Einzug habe/haben ich/wir folgende mir/uns bekannte Daten zugrunde gelegt:

Ihre IBAN (internationale Kontonummer): __________

BIC Ihres Kreditinstituts (internationale Bankleitzahl): ____________

Bitte überprüfen Sie diese Angaben. Sollten diese nicht mehr aktuell sein oder sich Ihre Bankverbindung zwischenzeitlich geändert haben, bitte/bitten ich/wir um entsprechende Mitteilung.

Für Rückfragen stehe/stehen ich/wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Verwaltung

 

Musterschreiben: Vorabankündigung der Einziehung geänderter identischer wiederkehrender Forderungen

Herrn/Frau/Firma

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Wohnungseigentümergemeinschaft Fuchsweg 18–48 in 79110 Freiburg, Ihre Wohnungseigentumseinheit Nr. 5

Hier: Vorabankündigung der Einziehung der geänderten Hausgeldvorschüsse aufgrund des Wirtschaftsplans 20__

Sehr geehrte Frau ____ / Sehr geehrter Herr ____,

bislang entfiel auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die Wirtschaftsperiode 20__ ein monatlicher Hausgeldbeitrag bzw. -vorschuss in Höhe von ____ EUR auf Ihre vorbezeichnete Wohnungseigentumseinheit. Diesen hatten wir zum jeweiligen Fälligkeitstermin von Ihrem Konto aufgrund des erteilten Lastschriftmandats eingezogen.

Auf der Wohnungseigentümerversammlung vom ____ wurden zu TOP __ die sich auf Grundlage der Einzelwirtschaftspläne ergebenden Vorschüsse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG genehmigt. Ihre vorbezeichnete Wohnungseigentumseinheit betreffend, erhöhen sich Ihre monatlichen Beitragszahlungen um ____ EUR auf insgesamt ____ EUR. Diesen Betrag werde/werde(n) ich/wir zu dem im Beschluss geregelten Fälligkeitszeitpunkt (Alternative 1: "zu dem in der Gemeinschaftsordnung geregelten Fälligkeitszeitpunkt" / Alternative 2: "zu dem auf der Wohnungseigentümerversammlung vom ____ zu TOP ____ beschlossenen Fälligkeitszeitpunkt") jeweils monatlich aufgrund des mir/uns ert...

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