Zinseinnahmen sind stets als Einnahmen auszuweisen. Erzielt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer etwa Einnahmen aus der Verzinsung des gemeinschaftlichen Girokontos, sind diese entsprechend im Einnahmen/Ausgabenteil des Wirtschaftsplans zu berücksichtigen und darzustellen. Entstammen sie aus der verzinslichen Anlage der Erhaltungsrücklage, ist zu differenzieren, ob eine Ausschüttung an die Wohnungseigentümer geregelt ist oder diese etwa als Zuführung zur Erhaltungsrücklage auf dem Rücklagenkonto verbleiben sollen. Dann sind sie als Zuführungsposition der Erhaltungsrücklage zu berücksichtigen. Unabdingbarer Bestandteil des Wirtschaftsplans sind jedenfalls voraussichtliche Zinseinnahmen aus der Anlage der Erhaltungsrücklage.[1] Ob die Zinseinnahmen der Erhaltungsrücklage letztlich ausgeschüttet werden oder auf dem (Festgeld-)Konto der Rücklage verbleiben sollen, unterliegt der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer.
In Zeiten extrem niedrigen Zinsniveaus müssen die Zinsen im Wirtschaftsplan allerdings nicht berücksichtigt werden, wenn tatsächlich nur verschwindend geringe Zinseinnahmen zu erwarten sind.[2]
Beschluss über Zinseinnahmen
TOP XX: Zinsen auf Festgeldkonto
Der Verwalter wird angewiesen, die jährlich erzielten Zinseinnahmen aus der Anlage der Erhaltungsrücklage auf dem Festgeldkonto zu belassen und der Erhaltungsrücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Haben die Wohnungseigentümer keinen entsprechenden Beschluss gefasst, spricht für die Verbuchung bei der Erhaltungsrücklage die Tatsache, dass die verzinslich angelegten Liquiditätsüberschüsse in der Regel aus der Erhaltungsrücklage resultieren.
Darstellung der Zinszuführung zur Erhaltungsrücklage
Wirtschaftsplan 2024
I Einnahmen / Ausgaben
(...)
II Erhaltungsrücklage
Zuführungsposition | Gesamtbetrag (EUR) |
Umlageart | Verteiler- schlüssel |
Ihr Anteil (EUR) |
|
---|---|---|---|---|---|
Beitragszahlungen gemäß Wirtschaftsplan | 6.000,00 | MEA | 100/1.000 | 600,00 | |
Netto-Zinseinnahmen | 300,00 | MEA | 100/1.000 | 30,00 | |
Gesamtsumme Zuführung Erhaltungsrücklage | 6.150,00 | 630,00 |
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