Kurzbeschreibung

Am 15.6.2021 trat das "Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11.09.2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26.03.2020 in der Rechtssache C-66/19" in Kraft. Diese europäischen Entscheidungen gaben für den deutschen Gesetzgeber den Ausschlag dafür, auch die Muster-Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge (AGV) und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen erneut anzupassen.

Überblick

Die auffälligste Änderung ist der neue Abschnitt 2 in der Muster-Widerrufsbelehrung. In den der Gesetzesänderung zugrundeliegenden Entscheidungen wurden sog. "Kaskadenverweise" gerügt. Daher sind jetzt alle Pflichtangaben einzeln aufgelistet, soweit sie für die Auslösung der Widerrufsfrist wichtig sind. So muss sich der Verbraucher nicht länger durch den Paragrafen-Dschungel hangeln, sondern kann die Pflichtangaben direkt mit der Belehrung abgleichen.

Einordnung der Muster für Widerrufsbelehrungen Es gibt insgesamt drei Grund-Muster für Widerrufsbelehrungen, die unterschiedliche Vertragsarten betreffen:

  1. Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (AGV) und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB),
  2. Muster für die Widerrufsbelehrung bei AGV und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen (Anlage 3 zu Art. 246b § 2 Abs. 3 EGBGB), das sich in dieser Arbeitshilfe findet, und ein
  3. Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge (Anlage 7 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB).

Alle drei Muster enthalten zahlreiche Gestaltungshinweise. Mit ihrer Hilfe kann – und muss – eine individuell angepasste, auf die Einzelheiten der beabsichtigten Verträge Rücksicht nehmende Widerrufsbelehrung erstellt werden.

Neu ist jetzt die Vorgabe von insgesamt drei unterschiedlichen Mustern für Widerrufsbelehrungen bei AGV und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen, je nach Art der Finanzdienstleistung. Es gibt verschiedene gesetzliche Formulare:

  1. Muster für die Widerrufsbelehrung bei AGV und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen (Anlage 3 zu Art. 246b § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB),
  2. Muster für die Widerrufsbelehrung bei AGV und bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Zahlungsdiensterahmenverträgen (Anlage 3a zu Art. 246b § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB),
  3. Muster für die Widerrufsbelehrung bei AGV und bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Einzelzahlungsverträgen (Anlage 3b zu Art. 246b § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB),

Nachfolgend abgedruckt sind alle drei Muster inklusive Gestaltungshinweisen.

Folgen nicht angepasster Widerrufsbelehrungen an die neue Gesetzeslage

Die Umsetzungsfrist ist seit dem 1.1.2022 abgelaufen. Wurde die Widerrufsbelehrung nicht angepasst – was durch den langen fehlenden Abschnitt 2 schnell auffällt – ist sie nicht ordnungsgemäß. Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und dem Verbraucher ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zusteht. Er kann sich somit jederzeit sehr einfach durch Widerrufserklärung vom Vertrag lösen.

Hier das aktuelle Muster für die Widerrufsbelehrung bei AGV und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen (Anlage 3 zu Art. 246b § 2 Abs. 3 EGBGB):

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: [1]

Abschnitt 2

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

[2]

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

  1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die dazugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
  2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;
  3. die Identität des Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Unternehmer, wenn der Verbraucher mit dieser Person geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird;
  4. zur Anschrift

    1. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbrauche...

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