Diese Verordnung gilt für die Mitteilungen nach § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen