Bauliche Veränderungen, die dem Laden von Batterien im Rahmen der E-Mobilität dienen, müssen Wohnungseigentümern gestattet werden; auch Mietern wird ein entsprechender Anspruch gegen ihren Vermieter eingeräumt. | § 554 BGB n. F. | Lademöglichkeit (Wohnungseigentum) Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (Miete) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen