Beschlussmuster: Bauliche Veränderung – Einzelgestattung einer privilegierten Maßnahme, Durchführung durch die Gemeinschaft

TOP XX: Errichtung einer Rollstuhlrampe im Bereich des Eingangspodests

Auf Wunsch der Wohnungseigentümerin Frau _______ wird die Errichtung einer Rollstuhlrampe im linken Bereich des Eingangspodests der Wohnanlage durchgeführt werden. Ausführung und Maße sind der Planskizze des Bauunternehmens _______ vom _____ zu entnehmen, die den Wohnungseigentümern mit dem Ladungsschreiben übersandt worden ist und als Bestandteil dieses Beschlusses zur Beschluss-Sammlung zu nehmen ist. Der Verwalter hat im Vorfeld drei Vergleichsangebote geeigneter Fachunternehmen eingeholt. Nach Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat und im Einvernehmen mit Frau _______ wird die Firma _______ namens und im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit der Errichtung der Rollstuhlrampe beauftragt. Die Baumaßnahme kommt im Zeitraum _____ bis _____ zur Durchführung.

Die Kosten der Baumaßnahme trägt im Innenverhältnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Wohnungseigentümerin Frau _______. Zur Finanzierung der Kosten der Baumaßnahme in Höhe von _____ EUR gemäß dem Angebot der Firma _______ vom _____, hat Frau _______ bis zum _____ diesen Betrag dem gemeinschaftlichen Girokonto anzuweisen. Frau _______ verpflichtet sich, unvorhergesehene, aber erforderliche Zusatzkosten, die in vorerwähntem Angebot nicht enthalten sind, nach Mitteilung seitens des Verwalters binnen einer Woche dem gemeinschaftlichen Girokonto anzuweisen.

Erforderlich werdende Erhaltungsmaßnahmen werden von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt. Die hierfür anfallenden Kosten sind von Frau _______ zu tragen. Die Belastung mit diesen Kosten erfolgt in der Jahreseinzelabrechnung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

 

Beschlussmuster: Bauliche Veränderung – Einzelgestattung einer privilegierten Maßnahme, Durchführung durch einen Wohnungseigentümer

TOP XX: Einbau eines Treppenlifts im gemeinschaftlichen Treppenhaus

Dem Wohnungseigentümer Herrn _______ wird der Einbau eines Treppenlifts im gemeinschaftlichen Treppenhaus gestattet. Der Treppenlift wird vom Erdgeschoss bis in das zweite Obergeschoss geführt. Die Ausführung und Maße sind dem Schreiben der Firma _______ vom _____ zu entnehmen, das den Wohnungseigentümern mit dem Ladungsschreiben übersandt wurde und als Bestandteil dieses Beschlusses zur Beschluss-Sammlung zu nehmen ist. Firma _______ wird den Einbau vornehmen. Entsprechend des Schreibens der Firma _______ wird der Treppenlift im Zeitraum vom _____ bis _____ eingebaut.

Die Baumaßnahme wird durch Herrn _______ voll finanziert. Er hat sämtliche Kosten zu tragen, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich werden und er hat diese Maßnahmen selbst durchzuführen. Mit Blick auf den durch den Betrieb des Treppenlifts entstehenden Verbrauch von Allgemeinstrom wird der Treppenlift mit einem Zwischenzähler versehen. Mit den insoweit anfallenden Stromkosten wird Herr _______ im Rahmen seiner Jahreseinzelabrechnung belastet.

Auf Grundlage des Schreibens der Firma _______ würden Rückbaukosten in Höhe von _____ EUR entstehen. Mit Blick auf einen etwa erforderlich werdenden Rückbau seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, wird Herr _______ bis zum _____ eine Sicherheitsleistung an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Höhe von _____ EUR leisten. Dieser Betrag ist vom Verwalter der verzinslich angelegten Erhaltungsrücklage zuzuführen und im Vermögensbericht jeweils gesondert darzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

 

Beschlussmuster: Bauliche Veränderung – Teilnahmegestattung mit Kostenregelung (Nachzügler)

TOP XX: Nutzungsgestattung der Rollstuhlrampe

Auf Wunsch der Wohnungseigentümerin Frau _______ wurde in der Wohnungseigentümerversammlung vom _____ zu TOP XX die Errichtung einer Rollstuhlrampe im Bereich des Eingangspodests beschlossen und nachfolgend seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Kosten von Frau _______ errichtet. Nachdem nunmehr auch Wohnungseigentümer _______ auf die Nutzung der Rampe angewiesen ist, gestattet ihm die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer diese Nutzung.

Die ursprünglich für die Errichtung der Rampe entstandenen Kosten in Höhe von _____ EUR trägt Herr _______ zur Hälfte, mithin in einer Höhe von _____ EUR. Da die Rampe erst vor einem Dreivierteljahr errichtet wurde, ist mit Blick auf den Kostenansatz kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen. Herr _______ verpflichtet sich, dem gemeinschaftlichen Girokonto den vorgenannten Betrag bis zum _____ anzuweisen.

Künftige Kosten für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen an der Rollstuhlrampe tragen in Zukunft Frau _______ und Herr _______. Auf Wunsch v...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge