WHG-Fachbetrieb

Arbeiten an Heizöltankanlagen dürfen nicht von Hobbyheimwerkern durchgeführt werden. Vielmehr müssen mit ihrem Einbau, ihrer Aufstellung sowie mit ihrer Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung nach § 1 Abs. 1 der Verordnung der Bundesregierung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31.3.2010 (BVAwS) sogenannte WHG-Fachbetriebe beauftragt werden.

 
Wichtig

Fachbetriebsnachweis erforderlich

Einen Fachbetrieb im Sinne der BVAwS führt, wer gemäß § 3 Abs. 2 BVAwS über die notwendige technische und personelle Ausstattung verfügt und berechtigt ist, das Gütezeichen einer staatlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge