WHG-Fachbetrieb
Arbeiten an Heizöltankanlagen dürfen nicht von Hobbyheimwerkern durchgeführt werden. Vielmehr müssen mit ihrem Einbau, ihrer Aufstellung sowie mit ihrer Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung nach § 1 Abs. 1 der Verordnung der Bundesregierung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31.3.2010 (BVAwS) sogenannte WHG-Fachbetriebe beauftragt werden.
Fachbetriebsnachweis erforderlich
Einen Fachbetrieb im Sinne der BVAwS führt, wer gemäß § 3 Abs. 2 BVAwS über die notwendige technische und personelle Ausstattung verfügt und berechtigt ist, das Gütezeichen einer staatlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat.
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