Die oberirdischen Gewässer, mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers, werden nach ihrer Bedeutung eingeteilt in
1. |
Gewässer erster Ordnung: die Bundeswasserstraßen und die in der Anlage 1 genannten Gewässer; |
2. |
Gewässer zweiter Ordnung: die in der Anlage 2 genannten Gewässer; |
3. |
Gewässer dritter Ordnung: alle anderen Gewässer. |
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