1Die im Einzugsgebiet der Weser liegenden oberirdischen Gewässer einschließlich des ihnen zugeordneten Grundwassers werden der Flussgebietseinheit " Weser " zugeordnet. 2Das Einzugsgebiet und die Flussgebietseinheit sind in der Anlage dargestellt.

[1] (Zu § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes)

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