Seit der 3. Auflage sind nun neun Jahre vergangen. Das mag als Ausdruck der großen Stabilität des Zivilprozessrechtes verstanden werden. Kleine und größere gesetzliche Änderungen, es sei nur der elektronische Rechtsverkehr genannt, und die Fülle an Rechtsprechung haben Verlag und Herausgeber nun veranlasst, die 4. Auflage des Hand- und Formularbuches zum Zivilprozessrecht anzugehen.

Ein solch langer Zeitraum bringt auch personelle Umbrüche mit sich. Herr Dr. Alexander Walter konnte als weiterer Herausgeber gewonnen werden und hat sogleich die wesentlichen Arbeiten für die Neuauflage übernommen. Wie das Autorenverzeichnis zeigt, hat sich auch der Kreis der Autoren verändert, ohne dass sich an dem Grundsatz "Von Praktikern für Praktiker" etwas geändert hat. Zugleich wurde das Werk auch inhaltlich um ein neues Kapitel zum obligatorischen außergerichtlichen Streitverfahren nach § 15a EGZPO erweitert.

Der Richter mag im Zivilprozess das letzte Wort haben. Worüber gesprochen wird, bestimmen aber die Parteien und mit Ihnen ihre Bevollmächtigten. Weder der Gerichtssaal noch der Zivilprozess gehören dem Gericht. Der Zivilprozess muss vielmehr in der Auseinandersetzung zwischen den Parteien und in Achtung vor der Rolle des Gerichtes als (Schieds-)Richter von den Bevollmächtigten gestaltet werden. Diese Gestaltung geschieht durch Anträge der Bevollmächtigten. Dabei darf ihre Aufgabe im Rechtsstaat, gleichermaßen für Rechtsfrieden, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit zu sorgen, von den Bevollmächtigten als selbständigen Organen der Rechtspflege nicht vernachlässigt werden.

Die Zivilprozessordnung lässt in diesem Spannungsfeld Gestaltungsspielraum für Rechtsanwendung und Taktik. Vor dem Hintergrund eines an enge Voraussetzungen geknüpften Rechtsmittelrechtes muss der Bevollmächtigte um seine prozessualen Möglichkeiten und ihre Wirkungen wissen, Chancen und Risiken eines bestimmten Vorgehens abschätzen und den Mandanten an den richtigen Stellen führen, warnen und ermutigen. Wie Schachspieler müssen die Bevollmächtigten wechselseitig schon die denkbaren Züge des Prozessgegners kennen und bedenken.

In diesem Sinne soll das Werk weiterhin dem jungen Rechtsanwalt Anregungen für taktische Überlegungen geben und dem erfahrenen Praktiker Hilfestellungen geben, um sein taktisches Verständnis auf der Höhe von Rechtsprechung und Literatur fortzubilden. Die Zahl der Muster und taktischen Hinweise ist so erneut gestiegen. Mit den inzwischen bereits in 5. Auflage erschienenen Anwaltformularen Zwangsvollstreckungsrecht vernetzen sich so auch die vorgerichtliche Forderungsbeitreibung mit der gerichtlichen Titulierung und der nachfolgenden effektiven Zwangsvollstreckung.

Die Neuauflage berücksichtigt nicht nur die Rechtsprechung bis Mitte 2018 und teilweise darüber hinaus, sondern insbesondere auch viele gesetzliche Änderungen. Zu nennen sind die Gesetze zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, die Reform des Bauvertragsrechtes und des Arzthaftungsrechtes mit ihren zivilprozessualen Auswirkungen, das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (SachVRÄndG), das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und des Beratungshilferechtes, das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren (VidVerfG), das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften (RechtsBehEG), das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung, das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsGEG) oder auch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜVerfBesG).

Das vorliegende Werk folgt weiter dem Ziel, als Handbuch und Formularbuch in einem, ein wichtiges Arbeitsmittel im Alltag des Praktikers zu sein. Die sich in der täglichen Prozesspraxis stellenden Fragen sollen schnell und konzentriert beantwortet und die für die Bewältigung der gestellten Aufgaben notwendigen Muster zur Verfügung gestellt werden.

Das vorliegende Werk dient und lebt von der täglichen Prozesspraxis. Insoweit sind Verlag, Herausgeber und Autoren für Hinweise, Anregungen und Wünsche der Praxis dankbar. In diesem Sinne hoffen wir, dass auch die 4. Auflage von der Praxis angenommen wird. Abschließend gilt es den Mitarbeitern des Verlages, allen voran unserer unermüdlichen Triebfeder und Lektorin, Frau Stöcker-Pritz, sowie den Autoren und ihren immer verständnisvollen Familien zu danken. Ein solches Werk ist ohne viele helfende Hände nicht möglich.

Koblenz, im November 2018

Frank-Michael Goebel

Dr. Alexander Walter

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

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