1Im Zentralen Vorsorgeregister können auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen[4] unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. 2Die §§ 1 bis 8[5] [Bis 25.11.2019: §§ 1 bis 9] gelten entsprechend.
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