Einfach ausgedrückt kann man das Vorkaufsrecht als eine Sicherung der Möglichkeit, etwas zu kaufen, bevor es an einen Dritten verkauft wird, bezeichnen. Zwar kennt das Wohnungseigentumsgesetz kein gesetzliches Vorkaufsrecht, ein solches kann jedoch rechtsgeschäftlich an einer Eigentumswohnung begründet werden.

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