Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt folgendes:
3. |
Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. |
4. |
Bei Schäden durch Raub müssen alle Voraussetzungen gemäß § 5 Nr. 2 innerhalb des Versicherungsortes verwirklicht worden sein. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen