Nachgehend

BVerwG (Urteil vom 28.01.2010; Aktenzeichen 8 C 19.09)

 

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die PIN Group AG ihre Klage zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird festgestellt, dass die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. Dezember 2007 über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen (Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2007, Nr. 242, Seite 8410) den Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. in seinem Recht aus Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie die TNT Post Regioservice GmbH, die Ridas Sicherheits- und Handelsgesellschaft mbH und die PIN Mail AG in ihren Rechten aus den Artt. 9 Abs. 3 und 12 Abs. 1 des Grundgesetzes verletzt.

Die PIN Group AG hat ihre außergerichtlichen Kosten sowie 10% der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu tragen. Die restlichen Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat, werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.

 

Tatbestand

In dem Verfahren wenden sich die Kläger gegen die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen vom 28. Dezember 2007 (BAnz. vom 29. Dezember 2007, Nr. 242 Seite 8410). Mit dieser bis zum 30. April 2010 befristeten Verordnung regelte die Beklagte, dass in ihrer Anlage näher bezeichnete Rechtsnormen des zwischen dem im August 2007 gegründeten Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und der ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) abgeschlossenen Tarifvertrags vom 29. November 2007 über Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung finden, die unter seinen Geltungsbereich fallen. Zu den damit in Bezug genommenen Normen des Tarifvertrags gehört § 3, wonach der Brutto-Mindestlohn mit Wirkung vom 1. Dezember 2007 je nach Bundesland 8,00 EUR bzw. 8,40 EUR und für Briefzusteller unabhängig vom zeitlichen und/oder mengenmäßigen Anteil an der Gesamttätigkeit je nach Bundesland 9,00 EUR bzw. 9,80 EUR beträgt.

Die PIN Group AG ist die Muttergesellschaft von Briefdienstleistungsunternehmen, darunter der zu 100% in ihrem Besitz befindlichen PIN Mail AG, die mit von ihr beschäftigten Zustellern Briefdienstleistungen erbringt (beide kurz: PIN). Im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006/2007 (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/7700, Seite 157 ff.) werden große Zeitungsverlage als die Eigentümer der PIN Group AG genannt. Sie hat ihren Sitz von Luxembourg nach Deutschland (Köln) verlegt. Über ihr Vermögen eröffnete das Amtsgericht Köln am 3. März 2008 das Insolvenzverfahren und bestellte einen Insolvenzverwalter, der vorsorglich erklärt hat, dass er das Verfahren aufnehme. Zur PIN Group AG gehören rund 90 regional tätige Tochtergesellschaften, von denen 39 Unternehmen Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt haben. 13 Tochterunternehmen mit ehemals 2.770 Arbeitsplätzen haben inzwischen ihren Betrieb eingestellt. Die PIN Mail AG beschäftigte nach ihren Angaben am 31. Januar 2008 1.101 Mitarbeiter, davon 117 Leih-Arbeitnehmer, und befördert pro Monat etwa 8,9 Mio. Sendungen. Von den 984 eigenen Mitarbeitern waren danach 948 vollzeitig beschäftigt. 2007 soll ihr Personalkostenanteil (ohne Fremdleistungen) 39,3% betragen haben. Der Anteil der Fremdleistungen (bezogene Zustellleistungen) soll sich in jenem Jahr auf ca. 28% belaufen haben. Aus einem längerfristigen Rahmenvertrag mit dem Land Berlin, den sie auf der Grundlage der bisherigen Wirtschaftsdaten kalkuliert habe, soll sie etwa 35% ihres Gesamtumsatzes erwirtschaftet haben.

Sie ist eines von mehr als 40 Mitgliedern in dem am 11. September 2007 gegründeten Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV NBZ); die Mitgliedsunternehmen haben etwa 30.000 Beschäftigte.

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (kurz: BdKEP) ist nach seiner Satzung eine Organisation der Unternehmen der Schnell-Lieferdienste, allgemein als Kurier-, Express- und Paket- und Briefdienste bezeichnet, dem etwa 200 Unternehmen, darunter die PIN Mail AG und eine Gesellschaft aus der TNT-Gruppe, angehören. Seit November 2007 ist er nach seiner Satzung Arbeitgeberverband zur Führung von Verhandlungen nach dem Tarifvertragsgesetz und Wahrnehmung der Mitgliederrechte aus Art. 9 Abs. 3 GG. Nach seinen Angaben resultieren etwa 70% seines Beitragsaufkommens aus der Briefdienstbranche.

Die TNT Post Regioservice GmbH und die Ridas Sicherheits- und Handelsgesellschaft mbH (kurz: TNT) gehören zum niederländischen Express- und Briefdienstleister TNT N.V. Die beiden bieten auf der Basis einer sogenannten D-Lizenz in Deutschland Briefdienstleistungen an, die sich durch besondere ...

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