Kurzbeschreibung

Dieser Rechner ermöglicht die komfortable Berechnung von Verzugszinsen. Neben der Berechnung von Verzugszinsen auf Basis eines festen Zinssatzes ist auch die Berücksichtigung variabler Zinssätze möglich. Hierfür stehen verschiedene Zinstabellen zur Verfügung, deren Werte bearbeitet/ergänzt werden können. Daneben ist auch das Anlegen einer eigenen Zinstabelle möglich.

Vorbemerkung

Dieser Rechner ermöglicht Ihnen die komfortable Berechnung von Verzugszinsen. Neben der Berechnung von Verzugszinsen auf Basis eines festen Zinssatzes ist auch die Berücksichtigung variabler Zinssätze möglich. Im Einzelnen stehen folgende Zinstabellen zur Verfügung:

  • Verbrauchergeschäfte
  • beiderseitige Handelsgeschäfte
  • Basiszinssatz
  • Diskontsatz
  • Lombardsatz
  • Satz der Einlagefazilität
  • Satz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte
  • Satz der Spitzenrefinanzierungsgeschäfte

Jede der fest hinterlegten Zinstabellen kann bei Bedarf ergänzt bzw. geändert werden. Daneben ist auch das Anlegen einer eigenen Zinstabelle möglich.

Hinweis

Das im Rechner einzugebende Startdatum der Verzugszinsperiode (Feld "Zinsanfang") entspricht nicht dem Fälligkeitsdatum der Forderung. Zinsanfang ist analog § 187 Abs.1 BGB der auf die Fälligkeit folgende Tag.

Praxis-Beispiel

Tag der Fälligkeit ist der 5.5.2016. Die Zinsberechnung beginnt am darauf folgenden Tag. Im Eingabefeld "Zinsanfang" ist somit der 6.5.2016 einzugeben.

Wann benötige ich diesen Rechner?

Immer dann, wenn Sie ausstehende Verzugszinsen berechnen oder geforderte Verzugszinsen kontrollieren wollen.

Was leistet dieser Rechner?

Dieser Rechner ermöglicht die komfortable Berechnung von Verzugszinsen. Dies kann auf der Basis eines festen Zinssatzes oder auch mit variablen Zinssätzen geschehen. Hierfür stehen verschiedene Tabellen zur Verfügung, die bei Bedarf sogar verändert werden können. (Eine genaue Aufzählung der Tabellen finden Sie unter Hilfe.)

Wichtig

Für Schuldverhältnisse, die nach dem 28.7.2014 entstanden sind, kann bei Verzug immer eine Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40 Euro beansprucht werden. Ist der tatsächliche Schaden höher, z.B. bei Einschaltung eines Rechtsbeistands, kann der Gläubiger diesen – unter Anrechnung der 40-Euro-Pauschale –nachweisen und geltend machen (§ 288 Abs.5 BGB). Die Pauschale fällt auch bei verspäteten Abschlags- oder Ratenzahlungen an.

Eine Vereinbarung, die von vornherein die Verzugsschadenspauschale von 40 Euro oder die reellen Rechtsverfolgungskosten ausschließt oder beschränkt, ist unwirksam, es sei denn sie stellt im besonderen Einzelfall keine grob unbillige Beschränkung des Gläubigers dar (§ 288 Abs.6 BGB).

Wie gehe ich vor?

  1. Geben Sie den Betrag der Forderung ein. Falls der zu verzinsende Betrag davon abweicht, überschreiben Sie diesen einfach.
  2. Wählen Sie die Zinsrechnungsmethode. (Genaues hierzu finden Sie in der Hilfe)
  3. Entscheiden Sie sich für festen oder variablen Zinssatz. Bei variablem Zinssatz wählen Sie noch die Art des Geschäfts, damit die korrekte Zinsstaffel herangezogen wird. (Genaues hierzu finden Sie in der Hilfe)
  4. Geben Sie jetzt noch Zinsanfang und Zinsende ein. Beachten Sie bitte, dass der Zinsanfang der Tag nach der Fälligkeit ist.
  5. Jetzt können Sie die Verzugszinsen berechnen. Die eingegebenen Daten mit dem Ergebnis lassen sich auch ausdrucken und in die Zwischenablage oder Ihre Tabellenkalkulation übernehmen.

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