Leitsatz

Verweigerte Verwalterzustimmung durch Eigentümer-Beschluss (anfechtbar oder nichtig?)

 

Normenkette

§§ 12, 23 WEG

 

Kommentar

  1. Es bleibt weiterhin offen, ob ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, wonach der Verwalter angewiesen wird, eine Veräußerungszustimmung aus wichtigem Grund zu versagen, bestandskräftig werden kann oder bei Fehlen des wichtigen Grundes nichtig ist.
  2. Vorliegend hatte sich die Hauptsache erledigt; die Kostenentscheidung des Gerichts lautete auf Kostenaufhebung, da der Ausgang des Verfahrens bei streitiger Fortführung als absolut offen angesehen werden musste. Das LG berief sich in vertretbarer Weise auf die Bestandskraft des Eigentümerbeschlusses (Zustimmungsverweigerung), während das OLG Hamm (v. 29.9.1992, 15 W 199/92, NJW-RR 1993, 279) sowie das BayObLG in st. Rspr. (z.B. v. 6.3.2003, 2Z BR 90/02, ZMR 2003, 689) einen solchen Beschluss der Eigentümer, mit dem ohne wichtigen Grund die Zustimmung zum Verkauf versagte werde, für nichtig hielten.
 

Link zur Entscheidung

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.03.2005, 2 Wx 84/03Hans. OLG Hamburg v. 7.3.2005, 2 Wx 84/03, ZMR 7/2005, 565

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