Die Mehrhausanlage zeichnet sich dadurch aus, dass sie aus mehreren Gebäuden auf einem gemeinsamen Grundstück besteht. Hier sind unterschiedlichste Arten denkbar, wie etwa

  • 2- oder Mehrhausanlagen in gleicher Bauform,
  • Mehrparteienhaus und Einfamilienhaus,
  • Doppelhäuser,
  • Reihenhäuser,
  • Wohngebäude und Tiefgarage.

Auf Mehrhausanlagen finden die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes uneingeschränkt Anwendung. Grundsätzlich unterscheidet man die ungeregelte Mehrhausanlage von der geregelten. Im Fall der ungeregelten Mehrhausanlage wird weder in Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung noch durch Beschlussfassung der Wohnungseigentümer der Umstand berücksichtigt, dass die Wohnanlage aus mehreren Gebäuden besteht. Regelungen finden sich einheitlich für die Gesamtanlage. Im Gegensatz dazu finden sich vielfach in der Praxis bereits Regelungen in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung über eine mehr oder weniger getrennte Verwaltung der einzelnen Häuser. Die Wohnungseigentümer können auch durch Beschlussfassung eine Kostentrennung zwischen einzelnen Gebäuden herbeiführen.

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