Leitsatz

Verwaltervertraglich kann ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines Sachbearbeiterwechsels vereinbart werden

 

Normenkette

§ 26 WEG

 

Kommentar

  1. Vom Beschluss der Eigentümer über die Abberufung des Verwalters ist die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden (Trennungstheorie). Die Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Kündigung des Verwaltervertrags kann der Verwalter im Feststellungsverfahren überprüfen lassen.
  2. Im Verwaltervertrag kann ein Sonderkündigungsrecht der Eigentümer für den Fall vereinbart werden, dass der derzeitige Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin bei dem Verwalter ausscheidet.
 

Link zur Entscheidung

BayObLG, Beschluss vom 09.03.2004, 2Z BR 17/04 = NZM 10/2004, 390

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