Ist das Verwaltungsunternehmen im Handelsregister eingetragen, so ist der Firmenname anzugeben. Handelt es sich beim Inhaber um einen eingetragenen Kaufmann, muss ebenfalls der im Handelsregister eingetragene Name mit dem Zusatz "e. K." angegeben werden, und zwar sowohl der Vor- als auch der Zuname.

Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann auch der Fantasiename angegeben werden, unter dem der Unternehmer im Geschäftsverkehr auftritt und insbesondere Werbung macht. Zusätzlich ist der Vor- und Zuname des Geschäftsinhabers anzugeben.

Stets ist neben dem Namen bzw. der Firma des Unternehmens dessen Rechtsform anzugeben, also ob es sich beispielsweise um eine GbR, OHG, KG, GmbH, Ltd., UG haftungsbeschränkt, AG oder KGaA handelt.

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