Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen:

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich)
  • Rechtliche Grundlagen (u. a. allgemeines Vertragsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Makler- und Bauträgerverordnung, Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung, Energieeinsparverordnung)
  • Kaufmännische Grundlagen (u. a. allgemeine kaufmännische Grundlagen, Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung, externes und internes Rechnungswesen, spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters, Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklage, Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans, Hausgeld, Mahnwesen)
  • Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten (u. a. Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Pflichten des WEG-Verwalters, Durchführung von Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung, Verwalterbestellung und Verwaltervertrag)
  • Verwaltung von Mietobjekten (Objektmanagement, Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement, Vermietung, Ausgestaltung des Mietvertrags, Mieterhöhungen und Mietsicherheiten, Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen)
  • Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung (u. a. Haustechnik, Verkehrssicherungspflichten, Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung; modernisierende Instandhaltung, energetische Gebäudesanierung und Modernisierung, Fördermitteleinsatz und Beantragung von Fördermitteln)
  • Wettbewerbsrecht
  • Grundlagen des Verbraucher- und Datenschutzes

Da die vom Verordnungsgeber vorgesehenen Fortbildungsinhalte äußerst umfangreich und niemals in einem Zeitraum von 20 Stunden zu bewältigen sind, genügt es, wenn sich Verwalter auf bestimmte Fortbildungsthemen konzentrieren, deren Auswahl allein ihnen obliegt.

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