Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität des jeweils Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme sichergestellt sein. Mehr ist allerdings den Verordnungsmaterialien nicht zu entnehmen.

Planung

Im Rahmen der Planung der betriebsinternen Maßnahme ist zu beachten, dass sie mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung zu konzipieren ist. Es dürfen also keine ad hoc Veranstaltungen durchgeführt werden frei nach dem Motto: "Heute bilden wir uns von 14 bis 16.30 Uhr fort." Die Weiterbildungsmaßnahme muss weiter in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben sein. Es müssen also die Inhalte der Maßnahme dargestellt werden. Der Weiterbildungsmaßnahme muss schließlich eine Ablaufplanung zugrunde liegen. Letztlich müssen hier zumindest Beginn und Ende der Weiterbildung festgelegt sein sowie die Pausen.

Systematische Organisation

Im Rahmen der systematischen Organisation müssen die Teilnehmer im Vorfeld eine Information bzw. Einladung zur konkreten Weiterbildungsmaßnahme erhalten – und dies in Textform. Die Einladung kann also insbesondere per E-Mail erfolgen. Die Information bzw. Einladung muss eine Information über die Zeitstunden enthalten und eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme. Allein die Angabe des Themas der Weiterbildung genügt nicht. Es müssen auch die Inhalte beschrieben werden. Selbstverständlich muss die Anwesenheit der Teilnehmer dokumentiert und archiviert werden. Im Ergebnis darf jedenfalls bei der Prüfbehörde nicht der Eindruck entstehen, dass Gespräche beim Kaffeetrinken oder Mittagessen als Weiterbildung deklariert werden.

 

Musterschreiben: Informations-/Einladungsschreiben zu betriebsinterner Fortbildungsmaßnahme

 
  _______-Verwaltungsgesellschaft mbH
  München, den 22.2.2023

Sehr geehrte Frau ____________,

auch im ersten Halbjahr dieses Jahres setzen wir unsere Serie von Inhouse-Seminaren im Rahmen der Weiterbildungspflicht unserer Mitarbeiter gemäß § 34c Abs. 2a GewO fort, um Sie bei Ihren Weiterbildungspflichten zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund laden wir Sie zu unserem

 
Inhouse-Seminar am 23.3.2023

ein. Das Seminar wird in unserem Konferenzraum stattfinden. Beginn ist um 10 Uhr, enden wird das Seminar um 16.30 Uhr. Die Mittagspause haben wir von 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr geplant. Insoweit laden wir Sie herzlich zu einem Büffet in unserer Kantine ein. Am Vormittag werden wir eine Kaffee-Pause zwischen 11.15 und 11.30 Uhr einlegen und am Nachmittag zwischen 14.45 und 15 Uhr.

Wir können Ihnen einen Weiterbildungsumfang von 5 Zeitstunden bescheinigen. Bitte beachten Sie insoweit, dass wir eine Anerkennung dieser Weiterbildungsmaßnahme seitens der zuständigen Behörde nicht garantieren können, da eine Kontrolle der bislang durchgeführten Weiterbildung durch die zuständige Behörde, mit der seit Beginn dieses Jahres zu rechnen ist, noch nicht erfolgt ist. Wir meinen aber, die maßgeblichen Vorgaben der Anlage 2 zu § 15b Makler- und Bauträgerverordnung eingehalten zu haben.

Seminarinhalte am Vormittag sind die Neuregelungen des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) zum Wirtschaftsplan, der Jahresabrechnung und dem Vermögensbericht. Folgende Themen erwarten Sie:

Beschlussgegenstand bei Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Bestandteile von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Möglichkeit der Bildung weiterer Rücklagen, Verteilung von Heizungs- und Wasserkosten, Umsatzsteuer in der WEG-Abrechnung, Behandlung von Verwalterzusatzgebühren, Darstellung rücklagenfinanzierter Erhaltungsmaßnahmen, Behandlung von periodenfremden Ausgaben und Einnahmen, Bestandteile des Vermögensberichts, Rücklagendarstellung im Vermögensbericht, Darstellung der Kontenentwicklung sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten, Darstellungen sonstigen wesentlichen Verwaltungsvermögens.

Zu diesen Themen wird Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht _________ aus der Kanzlei _________ referieren.

Seminarinhalte am Nachmittag bilden ebenfalls die Neuregelungen durch das WEMoG. Folgende Themen erwarten Sie:

Abgrenzung von Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen, die einzelnen Formen einer baulichen Veränderung und die Voraussetzungen an eine ordnungsmäßige Beschlussfassung, Kostenverteilung und Kostenverteilungsänderung bei Maßnahmen der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums, was bei baulichen Veränderungen des Sondereigentums zu beachten ist.

Zu diesen Themen wird unser Prokurist und Leiter Technische Verwaltung, Herr Ass. iur. _________ referieren, der zu Themen technischer Voraussetzungen und ihrer Umsetzung in den Gemeinschaften der Wohnungseigentümer regelmäßig Vorträge an der örtlichen IHK und für Verwalterverbände hält.

Wir...

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