Der Verwalter liefert einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags, wenn er

  • einen schwierigen Wohnungseigentümer als Querulanten bezeichnet[1];
  • den Beiratsvorsitzenden als klassisch-psychologischen Fall bezeichnet[2];
  • die Wohnungseigentümer als "Sauhaufen" bezeichnet.[3]

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