Der Verwalter liefert einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags, wenn er
- einen schwierigen Wohnungseigentümer als Querulanten bezeichnet[1];
- den Beiratsvorsitzenden als klassisch-psychologischen Fall bezeichnet[2];
- die Wohnungseigentümer als "Sauhaufen" bezeichnet.[3]
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