Leitsatz
Verwalter kann auch als Wohnungserwerber die vereinbarte Veräußerungszustimmung erklären
Normenkette
§ 12 Abs. 1 WEG; § 181 BGB
Kommentar
Erklärt der WEG-Verwalter, der zugleich Wohnungserwerber ist, die Zustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG gegenüber dem Veräußerer, ist dies wirksam. § 181 BGB (Insichgeschäft) findet insoweit keine Anwendung.
Link zur Entscheidung
KG v. 3.2.2004, 1 W 244/03, NZM 15/2004, 588KG Berlin, Beschluss vom 03.02.2004, 1 W 244/03
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