Kurzbeschreibung

Muster einer Vertragsklausel zur Gerichtsstandsvereinbarung unter Nichtkaufleuten, gemäß § 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO. Gegenüber Verbrauchern sind Gerichtsstandsvereinbarungen grundsätzlich unwirksam. Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung sind in § 38 ZPO geregelt.

Vertragsklausel: Gerichtsstandsvereinbarung für Nichtkaufleute

Für den Fall, dass Herr Herbert Mayer, Donaugasse 14 in 93049 Regensburg, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Vertragsschließenden für alle Klagen wegen Streitigkeiten aus dem heute abgeschlossenen Werkvertrag München als Gerichtsstand.

München, den 13. Januar ....

Unterschrift Franz Huber, Unterschrift Herbert Mayer

Bauschreinerei

Am Nymphenbad 13

82123 München

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