Werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs Anrechte geteilt und in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen bzw. dort begründet, erhält der begünstigte Ehepartner Zuschläge an Entgeltpunkten. Verliert ein Ehepartner Rentenanwartschaften durch die Teilung von Anrechten, erhält dieser Abschläge an Entgeltpunkten.

 
Praxis-Beispiel

Aufteilung von Entgeltpunkten

Bezogen auf die Ehezeit hat ein Ehemann 20 Entgeltpunkte erworben. Die Ehefrau hat als Bundesbeamtin während der Ehezeit keine Rentenanwartschaften erworben, dafür aber eine Beamtenpension von 300 EUR.

Der Ehemann muss im Rahmen der internen Teilung die Hälfte seiner Entgeltpunkte abgeben, dafür erhält er einen Abschlag von 10 Entgeltpunkten. Der Ehefrau werden diese Anrechte übertragen und sie erhält – auch wenn sie zuvor nicht rentenversichert war – einen entsprechenden Zuschlag von 10 Entgeltpunkten. Dafür richtet ihr der Rentenversicherungsträger des Ehemanns ein Versicherungskonto ein.

Auch die Beamtenpension der Ehefrau wird intern geteilt und der Ehemann erhält ein Anrecht von 150 EUR in der Beamtenversorgung.

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