Kurzbeschreibung

Muster eines Antrags, den Versorgungsausgleich wegen Unbilligkeit gem. § 27 VersAusglG auszuschließen. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Unbilligkeit gemäß § 27 VersAusglG

An das

Amtsgericht ...

– Familiengericht –

per beA

Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Unbilligkeit gemäß § 27 VersAusglG

In der Familiensache

... ./. ...

zum Geschäftszeichen ...

wird namens der Antragstellerin beantragt,

den Versorgungsausgleich wegen Unbilligkeit gem. § 27 VersAusglG auszuschließen

Begründung:

Die Antragstellerin hat während der Ehezeit höhere Anrechte erworben als der Antragsgegner. Sie wäre daher ausgleichspflichtig.

Die Inanspruchnahme der Antragstellerin wäre jedoch unter Berücksichtigung folgender Umstände grob unbillig[1].

... (Zum Sachverhalt und zu den Gesichtspunkten, die eine grobe Unbilligkeit begründen, ausführen)

(elektronisch signiert)

...

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

[1] Maßgebend dafür, ob der Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit ganz oder teilweise auszuschließen ist, sind immer die gesamten Umstände des Einzelfalls. Dabei muss sich die grobe Unbilligkeit eines uneingeschränkten Versorgungsausgleichs aus einer Gesamtschau der beiderseitigen wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse ergeben (vgl. BGH, Beschluss v. 24.4.2013, XII ZB 172/08).

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