Bereits bei der Antragstellung gilt es, wichtige Aspekte zu beachten. Alle Antragsfragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Werden Antragsfragen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, bewusst falsch beantwortet, so kann u. U. der Versicherer im Versicherungsfall leistungsfrei sein. So ist die Frage nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes maßgebend bei der Berechnung der Versicherungssumme 1914.

 
Hinweis

Bindefrist 2 Wochen

In der Sachversicherung und damit auch in der Wohngebäudeversicherung beträgt die Bindefrist 2 Wochen. Das heißt, der Versicherungsnehmer ist für diesen Zeitraum an seinen Antrag gebunden.

Nach Vorlage des Versicherungsscheins hat der Versicherungsnehmer die erste Prämie unverzüglich zu zahlen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Es empfiehlt sich, das Lastschriftverfahren zu vereinbaren.

In der Regel nach Vertragsabschluss besteht für den Kunden bei mehrjährigen Verträgen die Möglichkeit, den Antrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge