Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der tatsächliche Versicherungswert am Schadenstag. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, bieten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, einen sog. Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass im Schadensfall nicht geprüft wird, ob Versicherungssumme und Versicherungswert übereinstimmen. Lediglich nachträglich vorgenommene werterhöhende bauliche Veränderungen müssen dem Versicherungsunternehmen unverzüglich angezeigt werden, damit die Versicherungssumme angepasst werden kann.

Voraussetzungen für die Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts sind die korrekte Beantwortung aller Antragsfragen und die richtige Ermittlung der Versicherungssumme.

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