Insbesondere für die Wohngebäudeversicherung einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern existieren einige wichtige Deckungserweiterungen, die man zum Vertragsbestandteil machen sollte. Einige dieser Sondervereinbarungen sind beitragsfrei.

  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Hiermit werden insbesondere Schäden an der Heizungsanlage oder Antennenanlage ersetzt, die durch Blitzschlag am Gebäude entstanden sind.
  • Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
  • In Erweiterung der VGB 2022 erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Wasser oder sonstige wärmetragenden Flüssigkeiten (Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel), die aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten sind.
  • Ableitungsrohre außerhalb des versicherten Grundstücks
  • Trägt der Versicherungsnehmer die Gefahr für Ableitungsrohre der Wasserversorgung, die der Entsorgung von versicherten Gebäuden dienen und außerhalb des Grundstücks verlaufen, können diese auch gegen Frost und sonstige Bruchschäden versichert werden. Immer mehr Gemeinden gehen dazu über, die Gefahr für solche Rohrleitungen, die zum Gebäude gehören, sich aber nicht auf dem Grundstück befinden, auf die Hauseigentümer abzuwälzen.

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