Folgende Schäden/Kosten sind versichert:

  • Haftpflichtansprüche Dritter nach Gewässerverunreinigung
  • Rettungskosten nach eingetretenem Gewässerschaden zur Abwendung von Drittschäden
  • vorgezogene Rettungskosten zur Vermeidung eines drohenden Gewässerschadens
  • Deponiekosten/Kosten einer Behandlung des verunreinigten Bodens
  • Gutachterkosten
  • Schäden an unbeweglichen Sachen (Gebäude, Grundstück) des Versicherungsnehmers, wenn Stoffe bestimmungswidrig aus der versicherten Anlage ausgetreten sind

Es steht eine Einheitsdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung.

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