Versicherungsschutz besteht für die vertraglich vereinbarte Zeit. Bei einem Neubau empfiehlt sich ein frühzeitiger Vertragsabschluss, d. h. spätestens wenn das Haus bezugsfertig ist.

 
Hinweis

Schadensursache vor Vertragsbeginn

Versichert sind alle Schäden, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Auch wenn die eigentliche Schadensursache bereits vor Vertragsbeginn entstanden ist, besteht Versicherungsschutz. Voraussetzung dafür ist, dass dem Hauseigentümer diese bei Vertragsschluss nicht bekannt waren und noch keine Ersatzansprüche gegen den Eigentümer gerichtet wurden.

Versicherungsnehmerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unabhängig von ihrer jeweiligen Zusammensetzung.

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