Üblich sind Deckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR. Auch eine höhere Versicherungssumme kann sich anbieten und ist häufig durch einen geringen Aufschlag zu haben. Dabei ist in der Regel die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der Deckungssummen beschränkt.

Versichert sind:

  • die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Wohnungseigentümer als Hausbesitzer,
  • die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Verwalters, sofern er im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft tätig war und
  • die Hausmeister/Hauswarte sowie Angestellten (Reinigungs- und Gartenpflegekräfte) der Eigentümergemeinschaft, die das versicherte Haus gemäß Vertrag betreuen.

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