Wenn ein Schaden schuldhaft durch den Hausbesitzer verursacht wurde, werden die Ersatzansprüche des Geschädigten durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung befriedigt.

Stellt sich heraus, dass der Hausbesitzer nicht haftpflichtig ist, werden die Haftpflichtansprüche als unbegründet abgelehnt.

 
Achtung

Übernahme der ­Gerichtskosten durch Versicherer

Sollte die Rechtslage nicht eindeutig sein und eine gerichtliche Klärung erfordern, übernimmt der Versicherer die anfallenden Kosten.

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