1Jeder Antragsberechtigte kann neben dem Antragsteller oder an dessen Stelle in das Verfahren eintreten. 2Durch den Eintritt erlangt er die rechtliche Stellung eines Antragstellers. 3Der Eintritt ist auch zur Einlegung eines Rechtsmittels zulässig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge