1Im Bühnenhaus sollen besondere Räume für Raucher angeordnet werden. 2Sie müssen deutlich gekennzeichnet und von anderen Räumen des Bühnenhauses durch feuerbeständige Wände mit mindestens feuerhemmenden Türen getrennt sein. 3An den Ausgängen dieser Räume sind Aschenbecher fest anzubringen.

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