§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2013 beträgt 33 659 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 beträgt 34 999 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
§ 2 Bezugsgröße in der Sozialversicherung
(1) Die Bezugsgröße im Sinne des § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Jahr 2015 jährlich 34 020 Euro und monatlich 2 835 Euro.
(2) Die Bezugsgröße (Ost) im Sinne des § 18 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Jahr 2015 jährlich 28 980 Euro und monatlich 2 415 Euro.
§ 3 Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
(1) Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen im Jahr 2015
1. |
in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 72 600 Euro und monatlich 6 050 Euro, |
2. |
in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 89 400 Euro und monatlich 7 450 Euro. |
Die Anlage 2 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum "1. 1. 2015 – 31. 12. 2015" um die Jahresbeträge ergänzt.
(2) Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen im Jahr 2015
1. |
in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 62 400 Euro und monatlich 5 200 Euro, |
2. |
in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 76 200 Euro und monatlich 6 350 Euro. |
Die Anlage 2a zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum "1. 1. 2015 – 31. 12. 2015" um die Jahresbeträge ergänzt.
§ 4 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
(1) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2015 beträgt 54 900 Euro.
(2) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2015 beträgt 49 500 Euro.
§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
Jahr |
Umrechnungswert |
vorläufiger Umrechnungswert |
"2013 |
1,1762 |
|
2015 |
|
1,1717". |
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.