Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt[1] der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 17. August 2015, mit Ausnahme der Artikel 77 und 78, die ab dem 16. November 2014[2] gelten, und der Artikel 79, 80 und 81, die ab dem 5. Juli 2012 gelten.
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