In 2 Fällen verlangen die ehemaligen Mieter von Wohnungen von den Ex-Vermietern die Erstattung von Maklerkosten für den Kauf von Wohneigentum.

Im 1. Fall hatte der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs gekündigt. Während des Räumungsprozesses kaufte der Mieter eine Eigentumswohnung. Hierfür zahlte er eine Maklerprovision von 29.500 EUR. Der Räumungsrechtsstreit endete mit einem Vergleich, in dem sich der Mieter zum Auszug verpflichtete. Nach dem Auszug des Mieters realisierte der Vermieter den in der Kündigung behaupteten Eigenbedarf nicht. Der ehemalige Mieter verlangt nun unter Berufung darauf, der Eigenbedarf sei vorgetäuscht gewesen, vom Vermieter Schadensersatz, darunter Erstattung der Maklerkosten, die für den Erwerb der Wohnung angefallen sind.

Im 2. Fall hatte der Mieter den Mietvertrag wegen eines Fehlverhalten des Vermieters fristlos gekündigt und dann ein Einfamilienhaus gekauft. Die hierfür angefallenen Maklerkosten von 13.000 EUR verlangt er vom Vermieter als Schadensersatz.

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